Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ERVOTECH AG Hämmerli 11 CH8855 Wangen SZ, nachstehend Lieferant genannt:
Geltung der ABG
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz und der Europäischen Union, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Aenderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Im Uebrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes über den Kaufvertrag (Art. 184ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Offerten
Offerten sind 30 Tage lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Für Offerten, die in Euro ausgestellt werden, bzw. Waren und Komponenten aus der europäischen Union enthalten, gilt der aktuelle Monatsmittelkurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Bern als Basis. Falls der Umrechnungskurs am Zeitpunkt der Lieferung um mehr als 3% vom offerierten Monatsmittelkurs abweicht, ist der Lieferant und auch der Kunde berechtigt, die Rechnung im Rahmen der Kursveränderung anzupassen, bzw. dessen Anpassung zu verlangen. Eine Offerte wird angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, per Fax oder Email erklärt.
Wünscht der Kunde eine Aenderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant innert zwei Wochen mit, ob die Aenderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An dieses Angebot zur Aenderung der Leistung ist der Lieferant zwei Wochen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Aenderung nicht.
Termine
Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte innerhalb der in der Auftragsbestaetigung festgelegten Termine zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, die bestellten Produkte innerhalb der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Der Lieferant lehnt jede Schadenersatzforderung in Folge verspäteter Lieferung ab, insbesondere wenn diese auf höhere Gewalt (Stromausfall, unzumutbare Wetterverhä̈ltnisse, Stau, Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Rückhalt am Zoll, etc.) zurückzuführen sind.
Vertragserfüllung
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien vereinbart wurde, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten Ex Works. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware vom Lieferanten auf den Kunden über. Der Lieferant haftet weder für Schäden, Bruch oder Verlust während des Transportes, auch nicht für Lieferverzögerungen während des Transportes.
Die Ware muss sofort nach Erhalt überprüft werden. Allfällige Beanstandungen haben schriftlich innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innert Frist, gelten die Produkte als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Allfällige Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht dazu, die Lieferung ganz oder teilweise zurückzuweisen, den Preis einseitig herabzusetzen oder die Zahlungsbedingungen abzuändern. Die Beanstandungen werden gemeinsam geprüft und wenn sie sich als begründet erweisen, wird Ersatzlieferung oder Gutschrift einvernehmlich zwischen Kunde und Lieferant festgelegt.
Unsere Produkte sind gewissen produktionstechnischen Schwankungen (Binning, Eloxieren, Schweissen, etc.) unterworfen. Wir bemühen uns, nach Möglichkeit Material zu liefern, das allfälligen Mustern entspricht. Es wird jedoch ausdrücklich vereinbart, dass Muster für uns nicht absolut verbindlich sind, sondern nur als Richtwert für das gelieferte Material zu verstehen sind.
Preise und Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
Die Preise gemäss Offerte sind für die vereinbarte Gültigkeitsdauer verbindlich. Bei Inlandlieferungen wird die Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz dazugerechnet (d.h. alle genannten Preise sind exklusive MWST). Bei Lieferungen ins Ausland kann die Mehrwertsteuer gegen den entsprechenden Ausfuhrzollausweis erlassen werden. Wird der Ausfuhrzollausweis vom Kunden bzw. dessen Spediteur nicht beigebracht ist der Lieferant berechtigt, die Mehrwertsteuer nachzufordern.
Auslandlieferungen erfolgen generell nur gegen Vorauszahlung.
Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb des vereinbarten und auf der Rechnung aufgeführten Zeitpunktes zu erfolgen. Sofern ein Skonto vereinbart ist, ist der Skontoabzug nur während der vereinbarten kürzeren Zahlungsfrist zulässig. Bei verspäteter Zahlung wird ein allfälliger Skontoabzug nachbelastet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden nach 3 maliger elektronischer Mahnung (Email) ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5% und allfällige weitere Auslagen (Mahnspesen usw.) berechnet. Ueberweisungen aus dem Ausland sind mittels SEPA spesenfrei auszuführen.
Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten und zwar auch im Falle der Weiterverarbeitung, Montage und Inbetriebnahme sowie des Weiterverkaufs an Dritte.
Garantiebestimmung
Unsere Garantiedauer enstpricht der gesetzlichen vorgegebenen Mindestdauer (OR 210/371). Innerhalb der Garantie werden lediglich die entsprechenden Produkte ausgetauscht, und es können kine Schadenersatzansprüche für etwaige Arbeiten oder Ertragsausfälle (Schadenersatz), etc. geltend gemacht werden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Rechtsgeschäft gilt der Hauptsitz des Lieferanten. Der Lieferant kann aber auch das Gericht am Sitz des Kunden anrufen.
Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Auftrages (Bestellung) erklärt der Käufer ausdrücklich, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen anzunehmen.